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Schulgemeinde Kreuzlingen, Pestalozzistrasse 15, 8280 Kreuzlingen

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Rechnung Primarschulgemeinde 2021

Kommentar zur Rechnung 2021


Das Rechnungsjahr 2021 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 2.3 Mio. CHF. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 1.2 Mio. CHF. Das erheblich bessere Jahresergebnis hat sich bereits Mitte letzten Jahres abgezeichnet. Die Wirtschaft hat sich erfreulicherweise von den Auswirkungen der Pandemie rascher erholt, als ursprünglich angenommen. Dies widerspiegelt sich nun in den teils grossen Abweichungen zum effektiven Jahresergebnis.

Gestufter Erfolgsausweis


Massgeblich zur Verbesserung des Jahresergebnisses beigetragen haben höhere Steuereinnahmen bei den juristischen Personen sowie bei den Grundstückgewinnsteuern. 

Ins Gewicht fällt zudem der Minderaufwand von CHF 0.7 Mio. an den kantonalen Finanzausgleich der Schulgemeinden. Das revidierte Beitragsgesetz ist 2021 erstmalig ergebniswirksam.

Diese, von uns nicht beeinflussbaren, Positionen beziffern sich auf rund ¾ der gesamten Ergebnisverbesserung.

Tabellarisch haben folgende Positionen über 100 TCHF im Wesentlichen zur Verbesserung des operativen Erfolges beigetragen:


Betrieblicher Aufwand

Personalaufwand
Der Personalaufwand beträgt CHF 20.7 Mio. oder 71% des Gesamtaufwandes und ist um CHF 0.2Mio. tiefer ausgefallen als budgetiert (-1.0%).


Im Vorjahresvergleich ist ein planmässiger Anstieg im Personalbereich um rund 0.8 Mio. oder 4.1% zu verzeichnen. Darin widerspiegeln sich die notwendige Eröffnung von zwei zusätzlichen Kindergartenabteilungen, einer zusätzlichen Primarschulklasse sowie den moderaten Personalanstieg in der Tagesbetreuung, zur Abdeckung des erweiterten Hortangebotes mit 60 zusätzlichen Plätzen.


Der Einsatz von Klassenassistenzen zur Bewältigung von herausfordernden Klassensituationen sowie die Schaffung der ‘Verschnaufpause’ als Schulort für Kinder im Zyklus 1 hat sich bewährt. Verwaltungsseitig konnte, dank der leicht höheren Stellendotation bei der Schulleitung und dem Schulleitungssekretariat, der Mehrbelastung während der Pandemie einigermassen begegnet werden. Mit der seit 01.10.2020 bestehenden internen IT- Fachstelle konnte die Schulgemeinde einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung gehen.


Die Rekrutierung von kurzfristigen Stellvertretungen für Lehrpersonen war sehr anspruchsvoll. Die pandemiebedingt höheren Kosten für Stellvertretungssituationen konnten innerhalb des Personalgesamtbudgets sowie durch höhere Taggeldleistungen aufgefangen werden. Im schulischen Bereich werden zur Bewältigung von schwierigen Klassensituationen jeweils zusätzliche Fördermittel eingeplant, damit die operative Handlungsfreiheit innerhalb des Finanzreglements der Schulgemeinde gewährleistet ist.


Ebenfalls eine Entlastung gab es beim budgetierten Sanierungsbeitrag an die Pensionskasse. Dieser Beitrag war nicht erforderlich, da der Deckungsgrad (Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und dem versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgekapital) der Pensionskasse per 31.12.2020 ausreichend war.


Sachaufwand
Die Ausgaben im Bereich Sach- und Betriebsaufwand beziffern sich auf insgesamt CHF 3.2 Mio. Dies entspricht einem Minderaufwand von CHF 0.3 Mio. im Budgetvergleich.




Aufgrund der Pandemie konnten 2021 keine Skilager durchgeführt werden. Dafür wurde im Rahmen von zusätzlichen Projekttagen und -wochen und / oder Klassenverlegungen im Sommer, alternative Erlebnismöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler angeboten. Insgesamt resultieren Minderaufwände von 107 TCHF gegenüber dem budgetierten Aufwand.


Die Anschaffung von Mobilien, Geräten und Hardware erfolgte zurückhaltend und wo möglich, wurde auf bestehendes Reservematerial zurückgegriffen. Ebenso wurde die Mobiliarerneuerung der Finanzabteilung bis zur Renovation der Villa Louisa zurückgestellt. Die Reserveposten für den Ersatz- oder die Ergänzung von Switches wurden nicht benötigt und die Umsetzung zur Vereinheitlichung der technischen Netzwerke sowie deren Trennung vom Verwaltungsnetzwerk wurden auf 2022/23 verschoben. Gegenüber dem Budget entstehen so Minderaufwände von 149 TCHF.


Die Ausgaben für Dienstleistungen und Honorare belaufen sich 2021 auf insgesamt 361 TCHF (Vorjahr 427 TCHF), budgetiert waren 494 TCHF. Im Bereich IT und Personalwesen konnte Vieles in Eigenleistung erbracht werden. Zudem wurde der Spielraum für Planungskosten im baulichen nicht benötigt, sodass die budgetierten Dienstleistungen für externe Berater und Fachexperten insgesamt um 133 TCHF tiefer ausfallen als vorgesehen. 


Einmal mehr zeigt sich, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umsichtig umgegangen wird.

Transferaufwand/ Finanz- und Lastenausgleich
Die Zahlungen der Sekundarschulgemeinde an den Finanzausgleich des Kantons belaufen sich im vergangenen Jahr auf insgesamt CHF 3.0 Mio. Budgetiert waren CHF 3.7 Mio. Im Vorjahr belief sich die Beitragszahlung noch auf CHF 2.5 Mio.


Das revidierte Beitragsgesetz ist 2021 erstmalig Ergebniswirksam. Die Budgetierung der Beitragszahlung war herausfordernd, da die meisten Parameter nicht durch die Schulgemeinde beinflussbar sind. Insbesondere die Entwicklung der Steuerkraft, die eigene und diejenige aller Schulgemeinden, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Aufgrund der generell positiven Entwicklung der Steuerkraft fallen die effektiven Abgaben an den Kanton um rund CHF 0.7 Mio. geringer aus als vorgesehen.

Betrieblicher Ertrag

Steuern
Der gesamte Fiskalertrag für 2021 wurde mit CHF 24.2 Mio. veranschlagt. Darin berücksichtigt war die Steuererhöhung von 3% auf 47% (Vorjahr CHF 23.3 Mio. bei einem Steuerfuss von 44%).


Zum Budgetierungszeitpunkt wurde Pandemiebedingt von einer anhaltenden Rezessionsphase und Steuerausfällen gerechnet. Glücklicherweise hat sich diese Annahme nicht bewahrheitet. Die Rechnung 2021 schliesst mit CHF 25.4 Mio. ab. Die Mehreinnahmen gegenüber Budget resultieren massgeblich aus höheren Steuereinnahmen von juristischen Personen mit CHF 1.3 Mio. Die Steuerkraft pro Einwohner ist von 2'322 auf 2'399 angestiegen.


Entgelte
Die Schulzahnklinik verzeichnet einen Umsatzanstieg von CHF 1.4 Mio. oder 24.3 %. Budgetiert waren CHF 1.1 Mio.. Sowohl der Umsatz an orthodontischen Leistungen (Zahnspangenbehandlungen) als auch derjenige der Normalbehandlungen ist angestiegen. Mit der Besetzung der 40%-Vakanz im Schulzahnärzteteam konnte die höhere Nachfrage abgedeckt und die Wartefristen für Behandlungstermine verkürzt werden.


Die im Jahresverlauf erweiterte Anzahl an Tagesbetreuungsplätzen im Hort reflektiert sich erwartungsgemäss bei den Elternbeiträgen. Der Umsatz ist um CHF 0.2 Mio. auf  CHF 1.0 Mio. angestiegen. Finanziert wird die schulergänzende Kinderbetreuung zu 47% aus Elternbeiträgen und zu 53% aus Beiträgen von Stadt und Schule.


Transfererträge
Der Transferertrag von insgesamt CHF 3.1 Mio. setzt sich zusammen aus:

  • Einnahmen der Grundstückgewinnsteuern CHF 1.7 Mio., Schulgelder und Entschädigungen für erbrachte Dienstleistungen gegenüber auswärtigen Schulgemeinden (CHF 0.2 Mio.), Direktzahlungen des Kantons an die integrative Beschulung (CHF 0.5 Mio.) sowie den Beitrag der Stadt an die Tagesbetreuung (CHF 0.7 Mio.).
  • Die Einnahmen aus Grundstückgewinnsteuern betragen 2021 CHF 1.7 Mio. Budgetiert waren rund CHF 1.0 Mio.  Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Einnahmen somit mehr als verdoppelt (2020: 0.8 Mio).


Ergebnisverwendung

Der Einnahmenüberschuss von insgesamt 2'284’133 CHF soll mit einer Zuweisung von CHF 1.7 Mio. zur Äufnung des Erneuerungsfonds für Baufolgekosten verwendet werden. Der verbleibende Überschuss von CHF 584’133 wird dem freien Eigenkapital zugeschlagen.


Für die Sanierung der bestehenden Liegenschaften, insbesondere aber auch für die Erweiterung des dringend benötigten Schulraums, sieht der aktuelle Finanzplan für die Jahre 2023-2027 Investitionen von insgesamt CHF 17.5 Mio. vor. 


Der Erneuerungsfonds dient zur langfristigen Vorfinanzierung von Erneuerungs- und Sanierungskosten von Bauten und Anlagen. Schulgemeinden speisen diesen Fonds insbesondere aus der Differenz zwischen beitragsrechtlich anerkannten und den effektiv verwendeten Baufolgekosten für Schulbauten gemäss Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden (RB 131.21 §19).


Das Eigenkapital  beträgt nach Zuweisung der Gewinnverwendung CHF 19.7 Mio. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 67.8%. Ohne zweckgebundene Eigenmittel (Vorfinanzierungen/Fonds) sind es 38% (Anteil am laufenden Aufwand), was als angemessene Steuerschwankungsreserve gilt.