Ort

Schulgemeinde Kreuzlingen, Pestalozzistrasse 15, 8280 Kreuzlingen

Telefonnr.

071 677 10 00

Rechnung Primarschulgemeinde 2023

Jahresbericht Frühe Sprachförderung


Kommission «Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung»

Rund ein Viertel der Kinder im Kanton Thurgau verfügen bei Kindergarteneintritt über ungenügende Deutschkenntnisse. Um ihnen und den Lehrpersonen einen besseren Start zu ermöglichen und die Chancengleichheit zu erhöhen, wird im Schuljahr 24/25 das «Selektive Obligatorium vorschulische Sprachförderung (SOVS)» im Kanton Thurgau eingeführt. Ziel ist es, fremdsprachige Kinder ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt in der deutschen Sprache zu fördern.

Neue Kommission und Sekretariatspensum

Im Auftrag des Departements für Erziehung und Kultur entwarfen das Amt für Volksschule und die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen die entsprechenden rechtlichen Grundlagen. 2022 hat der Grosse Rat der Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule zugestimmt. Dementsprechend hat die Schule Kreuzlingen 2023 für die Umsetzung eine Kommission gegründet und die dafür erforderliche Teilzeitstelle besetzen können.

Inhalt des «Selektiven Obligatoriums vorschulische Sprachförderung»

Die Schulgemeinde ist für die Umsetzung und die Koordination der Betreuungsangebote zuständig. Die alltagsintegrierte Sprachbildung findet in Spielgruppen, Kitas, Horten oder Tagesfamilien statt. Die Kinder werden spielerisch durch geschultes Betreuungspersonal angeleitet. Zudem kommen sie mit deutschsprachigen Kindern in Kontakt. Das Betreuungsangebot umfasst vier Stunden pro Woche. Dafür hat die Schule Kreuzlingen das Gespräch mit den Anbietern auf dem Platz geprüft und Leistungsvereinbarungen mit ihnen abgeschlossen. Die Stadt Kreuzlingen hat der Schule die Daten der Familien, die für ein Betreuungsangebot infrage kommen, zur Verfügung gestellt. 

Sprachstanderhebung mittels Fragebogen

Im Januar 2024 haben die Eltern von zweieinhalbjährigen Kindern von der Schulgemeinde Kreuzlingen einen Fragebogen zur Sprachstanderhebung erhalten. Da nicht bekannt ist, welches die Familiensprache ist, müssen alle angeschriebenen Eltern den Fragebogen ausfüllen. Dieser ist in 14 Sprachen vorhanden und wird vom Amt für Volksschule ausgewertet. Kinder mit Förderbedarf werden ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt zum Besuch eines Angebots verpflichtet. Die Schule Kreuzlingen teilt sie in die entsprechende Einrichtung ein und informiert die Eltern schriftlich. Bei der Einteilung wird, wenn möglich das Quartier berücksichtigt, in dem das Kind den Kindergarten besuchen wird. Dieses Angebot ist für die Betroffenen kostenlos.

Christine Graeser
Kommission vorschulische Sprachförderung